2. Teil
Feuerpolizei
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Pflichten
Jedermann ist nach Möglichkeit und Zumutbarkeit verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ein Brand vermieden wird.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
2. Teil
Feuerpolizei
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Allgemeine Pflichten
Jedermann ist nach Möglichkeit und Zumutbarkeit verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ein Brand vermieden wird.