Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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2. Teil

Feuerpolizei

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Pflichten

Jedermann ist nach Möglichkeit und Zumutbarkeit verpflichtet, dafür zu sorgen, daß ein Brand vermieden wird.