Anhörungsrecht
Vor der Erteilung einer Bewilligung nach ist der Gemeindefeuerwehrkommandant - sofern eine Berufsfeuerwehr eingerichtet ist, der Berufsfeuerwehrkommandant - zu hören.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Anhörungsrecht
Vor der Erteilung einer Bewilligung nach ist der Gemeindefeuerwehrkommandant - sofern eine Berufsfeuerwehr eingerichtet ist, der Berufsfeuerwehrkommandant - zu hören.