Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

5. Abschnitt

Sanktionsmechanismus für die

Zielsteuerung-Gesundheit

Anwendungsbereich der Sanktionen

Einer Sanktion nach diesem Abschnitt unterliegen:

1. die Nicht-Erreichung von Zielen, die in der Vereinbarung gemäß Zielsteuerung-Gesundheit, im Zielsteuerungsvertrag oder im Landes-Zielsteuerungsübereinkommen festgelegt worden sind;

2. Verstöße gegen das Landes-Zielsteuerungsübereinkommen;

3. das Nicht-Zustandekommen eines Landes-Zielsteuerungsübereinkommens.