V. Abschnitt Elementarpädagogen
Einstufung, Gehalt
(1) Elementarpädagogen sind in die Verwendungsgruppe K einzustufen.
(2) Die besonderen Ernennungserfordernisse für Elementarpädagogen richten sich nach dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – K-KBBG.
(3) Das Gehalt der Verwendungsgruppe K ist in der Anlage 5 festgelegt.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
