Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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V. Abschnitt Elementarpädagogen

Einstufung, Gehalt

(1) Elementarpädagogen sind in die Verwendungsgruppe K einzustufen.

(2) Die besonderen Ernennungserfordernisse für Elementarpädagogen richten sich nach dem Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – K-KBBG.

(3) Das Gehalt der Verwendungsgruppe K ist in der Anlage 5 festgelegt.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.