Ablehnung
Der Beschuldigte ist berechtigt, binnen einer Woche nach Zustellung des Verhandlungsbeschlusses zwei Mitglieder der Disziplinarkommission ohne Angabe von Gründen abzulehnen; für die abgelehnten Mitglieder sind deren Ersatzmitglieder einzuberufen.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
