Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ablehnung

Der Beschuldigte ist berechtigt, binnen einer Woche nach Zustellung des Verhandlungsbeschlusses zwei Mitglieder der Disziplinarkommission ohne Angabe von Gründen abzulehnen; für die abgelehnten Mitglieder sind deren Ersatzmitglieder einzuberufen.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.