Disziplinaranwalt
Zur Vertretung der dienstlichen Interessen in den Disziplinarverfahren hat die Landesregierung für die Disziplinarkommission einen rechtskundigen Landesbediensteten als Disziplinaranwalt und die erforderliche Anzahl von Stellvertretern zu bestellen. Der Disziplinaranwalt und seine Stellvertreter müssen österreichische Staatsbürger sein.
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
