Entscheidung über Streitfälle
Über Streitigkeiten zwischen einer Gemeinde und dem Gemeinde-Servicezentrum in Angelegenheiten des III. Abschnittes entscheidet die Landesregierung.
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Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
