Anmeldung
Anlagen, die der Abgabe unterliegen, sind - unbeschadet sonstiger Vorschriften über eine Bewilligung oder Anmeldung - spätestens einen Tag vor Beginn ihrer Herstellung beim Bürgermeister anzumelden.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
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Anlagen, die der Abgabe unterliegen, sind - unbeschadet sonstiger Vorschriften über eine Bewilligung oder Anmeldung - spätestens einen Tag vor Beginn ihrer Herstellung beim Bürgermeister anzumelden.