Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anmeldung

Anlagen, die der Abgabe unterliegen, sind - unbeschadet sonstiger Vorschriften über eine Bewilligung oder Anmeldung - spätestens einen Tag vor Beginn ihrer Herstellung beim Bürgermeister anzumelden.