Versandkosten
Wenn der Versand der Proben nicht durch beauftragte Firmen erfolgt, werden dem Aufsichtsorgan die Versandkosten in Höhe von 7,67 Euro, maximal einmal pro Tag, rückerstattet.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Versandkosten
Wenn der Versand der Proben nicht durch beauftragte Firmen erfolgt, werden dem Aufsichtsorgan die Versandkosten in Höhe von 7,67 Euro, maximal einmal pro Tag, rückerstattet.