Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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III. Abschnitt Erhebung der Fleischuntersuchungsgebühren

Abgabenbehörde

Abgabenbehörde für die Erhebung der Gebühren für Untersuchungen, Überprüfungen und Kontrollen gemäß ist die Landesregierung.