Abschluß des Verfahrens
Nach Rechtskraft des Regelungsplanes ist das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des zu Ende zu führen und abzuschließen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Abschluß des Verfahrens
Nach Rechtskraft des Regelungsplanes ist das Verfahren in sinngemäßer Anwendung des zu Ende zu führen und abzuschließen.