Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Agrargemeinschaftliche Grundstücke, die in Einzelbesitz oder in Einzelnutzung stehen

Die im und b angeführten, in Einzelbesitz oder in Einzelnutzung stehenden Grundstücke dürfen in einem Einzelteilungsverfahren als Abfindungsgrundstücke nur dann zugewiesen werden, wenn hiefür die wirtschaftlichen Voraussetzungen des vorliegen.