Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausschuß der Parteien

Zur Beratung in wirtschaftlichen Fragen kann die Agrarbehörde einen Ausschuß der Parteien bestellen. Bei der Bestellung der Mitglieder des Ausschusses ist auf eine entsprechende Vertretung der Parteien mit verschieden großer Nutzung zu achten.