Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hauptteilung mit anschließender Einzelteilung

Wird im Anschluss an eine Hauptteilung eine Einzelteilung durchgeführt, so kann die Agrarbehörde das Hauptteilungsverfahren mit dem Einzelteilungsverfahren mit Verfahrensanordnung vereinigen, und die Entscheidungen über die Hauptteilung zugleich mit jenen über die Einzelteilung fällen.