Organe der Zusammenlegungsgemeinschaft
Organe der Zusammenlegungsgemeinschaft sind der Vorstand () und der Obmann (). Die Vorstandsmitglieder und der Obmann üben ihre Funktion ehrenamtlich aus.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Organe der Zusammenlegungsgemeinschaft
Organe der Zusammenlegungsgemeinschaft sind der Vorstand () und der Obmann (). Die Vorstandsmitglieder und der Obmann üben ihre Funktion ehrenamtlich aus.