Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten und Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2001 in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

a) das Fischereigesetz 1951, LGBl Nr 43, in der Fassung der Gesetze LGBl Nr 18/1954, 7/1960;

b) das Gesetz vom 16. Juni 1872 betreffend die amtliche Stellung des zum Schutze einzelner Zweige der Landescultur aufgestellten Wachpersonales, RGBl Nr 84.