Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Durchführungsbestimmungen

Die Landesregierung hat mit Verordnung unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen dieses Abschnittes die Form und den Inhalt der Formulare für die Jahresfischerkarten und die Fischergastkarten festzulegen.