Ausübung der Fischerei in Eigenrevieren
In Eigenrevieren steht die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei dem Fischereiberechtigten zu.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Ausübung der Fischerei in Eigenrevieren
In Eigenrevieren steht die Berechtigung zur Ausübung der Fischerei dem Fischereiberechtigten zu.