Anzeigepflicht betreffend die Änderung von Fischereirechten
Der Erwerb von Fischereirechten ist vom neuen Fischereiberechtigten der Bezirksverwaltungsbehörde und dem Fischereirevierverband innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Anzeigepflicht betreffend die Änderung von Fischereirechten
Der Erwerb von Fischereirechten ist vom neuen Fischereiberechtigten der Bezirksverwaltungsbehörde und dem Fischereirevierverband innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.