4. Abschnitt Familienpolitische Maßnahmen
Familienpolitische Fördermaßnahmen
Im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung fördert das Land Familien insbesondere durch
a) Maßnahmen der Elterninformation oder Elternbildung;
b) Familienberatungsstellen;
c) Zuschüsse oder Vergünstigungen für oder Bereitstellung von Ferienbetreuung;
d) Zuschüsse oder Vergünstigungen für oder Bereitstellung von Freizeitaktivitäten;
e) Kooperationen mit anderen Leistungserbringern.
