Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Nachweise für die Zulassung zur Prüfung

Dem Ansuchen um Zulassung zur Prüfung sind die Geburtsurkunde, der Staatsbürgerschaftsnachweis, ein ärztliches Zeugnis über die geistige und körperliche Eignung für die mit der Ausübung der Fischereiaufsicht verbundenen Aufgaben, eine Bestätigung der Bezirksverwaltungsbehörde, dass der Prüfungswerber Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte ist, ein geeigneter Nachweis, dass der Prüfungswerber während der letzten fünf Jahre durch drei aufeinander folgende Jahre Inhaber einer Jahresfischerkarte eines österreichischen Landes oder einer gleichartigen Berechtigung eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gewesen ist, ein Nachweis über den Besuch des Fachkurses und ein Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr anzuschließen.