Höhe der den Mitgliedern der Prüfungskommission gebührenden Vergütung
Die Höhe der Vergütung, die den Mitgliedern der beim Amt der Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission für die Fischereiaufsichtsprüfung gebührt, wird für jede abgenommene Prüfung je Prüfungswerber mit 8 Euro festgelegt.
