Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Höhe der den Mitgliedern der Prüfungskommission gebührenden Vergütung

Die Höhe der Vergütung, die den Mitgliedern der beim Amt der Landesregierung eingerichteten Prüfungskommission für die Fischereiaufsichtsprüfung gebührt, wird für jede abgenommene Prüfung je Prüfungswerber mit 8 Euro festgelegt.