Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Hauptstück:

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Erzeugung, Übertragung und Verteilung von und Versorgung mit Elektrizität sowie die Organisation der Elektrizitätswirtschaft in Kärnten und legt die sonstigen Rechte und Pflichten der Elektrizitätsunternehmen fest.