Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Beginn der Errichtung

Der Inhaber einer Bewilligung zur Errichtung einer elektrischen Leitungsanlage hat den betroffenen Gemeinden die Inangriffnahme von Bauarbeiten mindestens eine Woche vorher anzuzeigen. Die Anzeige ist von der Gemeinde kundzumachen.