VI. Teil Nebengebührenzulagen
Begriffsbestimmungen
Hinterbliebene und Angehörige im Sinne dieses Abschnittes sind die im angeführten Personen.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
