Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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VI. Teil Nebengebührenzulagen

Begriffsbestimmungen

Hinterbliebene und Angehörige im Sinne dieses Abschnittes sind die im angeführten Personen.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.