Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verlust des Anspruches auf Ruhegenuß

Der Anspruch auf Ruhegenuß erlischt durch

a) entfällt;

b) Verzicht,

c) Austritt,

d) entfällt,

e) Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,

f) Auflösung des Dienstverhältnisses nach .

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.