Verlust des Anspruches auf Ruhegenuß
Der Anspruch auf Ruhegenuß erlischt durch
a) entfällt;
b) Verzicht,
c) Austritt,
d) entfällt,
e) Verhängung der Disziplinarstrafe des Verlustes aller aus dem Dienstverhältnis fließenden Rechte und Ansprüche,
f) Auflösung des Dienstverhältnisses nach .
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
