Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt entfällt

7. Abschnitt Versetzung

Anspruch auf Speditionskosten

Der Beamte, der an einen anderen Dienstort versetzt wird, hat Anspruch auf Ersatz der nachgewiesenen Speditionskosten, die mit der Übersiedlung vom bisherigen Wohnort in den neuen Wohnort verbunden sind.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.