Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 9 (zu )

1. Das amtliche Kilometergeld gemäß beträgt:

a) für Motorfahrräder und Motorräder 0,25 Euro je Fahrkilometer,

b) für Personen- und Kombinationskraftwagen 0,50 Euro je Fahrkilometer.

2. Der Zuschlag gemäß für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, beträgt 0,15 Euro je Fahrkilometer.

Weitere Inhalte

Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.