Anlage 9 (zu )
1. Das amtliche Kilometergeld gemäß beträgt:
a) für Motorfahrräder und Motorräder 0,25 Euro je Fahrkilometer,
b) für Personen- und Kombinationskraftwagen 0,50 Euro je Fahrkilometer.
2. Der Zuschlag gemäß für jede Person, deren Mitbeförderung dienstlich notwendig ist, beträgt 0,15 Euro je Fahrkilometer.
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
