Anlage 8 (zu )
Das Gehalt der Beamten in handwerklicher Verwendung beträgt:
Siehe Betragsanpassungs-Verordnung, LGBl. Nr. 82/2025
Weitere Inhalte
Der Erfassungsstichtag ist der 1.1. 2020, weitere Novellen sind erst ab diesem Zeitpunkt im RIS historisch erfasst.
