Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Haftung

Die verbandsangehörigen Gemeinden haften Dritten gegenüber für die vom Abfallwirtschaftsverband eingegangenen Verpflichtungen zur ungeteilten Hand. Untereinander haften sie entsprechend dem in der Geschäftsordnung bestimmten Anteil.