Ziele
Diese Verordnung legt den Zeitplan, die Prüfbereiche und die Verfahren für eine sicherheitstechnische Prüfung und – gestützt auf die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung – die allfällige Nachrüstung von bestehenden Aufzügen iSd des Kärntner Aufzugsgesetzes, LGBl. Nr. 43/2000, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 43/2012, durch geeignete Abhilfemaßnahmen gegen festgestellte Risiken fest.
