3. Abschnitt
Wirkungsbereich der Gemeinde
Allgemeines
Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
3. Abschnitt
Wirkungsbereich der Gemeinde
Allgemeines
Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.