Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Übermittlung von Unterlagen

Soweit Österreich im Rahmen der Europäischen Integration Berichtspflichten - insbesondere im Zusammenhang mit den Haushalten - treffen, sind die Gemeinden verpflichtet, der Landesregierung die entsprechenden Unterlagen - insbesondere auch Unterlagen, die erst zur Erstellung des Rechnungsabschlusses dienen - bis spätestens 30. April zu übermitteln.