Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergang der Zuständigkeit auf den Gemeinderat

Jedes Mitglied des Gemeindevorstandes hat das Recht, in Angelegenheiten, die dem Gemeindevorstand gemäß übertragen worden sind, im Einzelfall die Entscheidung des Gemeinderates zu verlangen.