Übergang der Zuständigkeit auf den Gemeinderat
Jedes Mitglied des Gemeindevorstandes hat das Recht, in Angelegenheiten, die dem Gemeindevorstand gemäß übertragen worden sind, im Einzelfall die Entscheidung des Gemeinderates zu verlangen.
Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergang der Zuständigkeit auf den Gemeinderat
Jedes Mitglied des Gemeindevorstandes hat das Recht, in Angelegenheiten, die dem Gemeindevorstand gemäß übertragen worden sind, im Einzelfall die Entscheidung des Gemeinderates zu verlangen.