Inkrafttreten und Aufhebung von Rechtsvorschriften
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Ausbildungskurse nach dem Kärntner Chemikaliengesetz, LGBl. Nr. 48/1992, außer Kraft.
