Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Richtlinien

Die Landesregierung hat Richtlinien über die Gewährung von Förderungen zu erlassen. Diese Richtlinien haben jedenfalls Bestimmungen zu enthalten über:

a) die persönlichen und die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung;

b) die Arten und das Ausmaß der Förderungen;

c) das Verfahren zur Gewährung von Förderungen und den Widerruf von Förderungen;

d) die Auflagen und die Bedingungen, unter denen eine Förderung gewährt wird;

e) die zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung von Förderungen erforderlichen Unterlagen.