Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. März 1994 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt das Tiroler Jugendschutzgesetz 1974, LGBl. Nr. 16/1975, außer Kraft.