5. Abschnitt
Behörden, Verfahren, Straf- und Schlußbestimmungen
Behörde
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
5. Abschnitt
Behörden, Verfahren, Straf- und Schlußbestimmungen
Behörde
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Bezirksverwaltungsbehörde.