Abänderung und Verlängerung von Gesamtverträgen
. gilt sinngemäß auch für Abänderungen und Verlängerungen von Gesamtverträgen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Abänderung und Verlängerung von Gesamtverträgen
. gilt sinngemäß auch für Abänderungen und Verlängerungen von Gesamtverträgen.