.
Insoweit in diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist, bleiben die bestehenden Vorschriften über das Dienstverhältnis der Redakteure unberührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
.
Insoweit in diesem Gesetze nichts anderes bestimmt ist, bleiben die bestehenden Vorschriften über das Dienstverhältnis der Redakteure unberührt.