Dritter Theil.
Von der Gerichtsbarkeit in Geschäften außer Streitsachen.
Sachliche Zuständigkeit
. Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind in Geschäften außer Streitsachen die Bezirksgerichte sachlich zuständig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dritter Theil.
Von der Gerichtsbarkeit in Geschäften außer Streitsachen.
Sachliche Zuständigkeit
. Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind in Geschäften außer Streitsachen die Bezirksgerichte sachlich zuständig.