Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dritter Theil.

Von der Gerichtsbarkeit in Geschäften außer Streitsachen.

Sachliche Zuständigkeit

. Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind in Geschäften außer Streitsachen die Bezirksgerichte sachlich zuständig.