Dritter Theil.
Von der Gerichtsbarkeit in Geschäften außer Streitsachen.
Sachliche Zuständigkeit
. Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind in Geschäften außer Streitsachen die Bezirksgerichte sachlich zuständig.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenDritter Theil.
Von der Gerichtsbarkeit in Geschäften außer Streitsachen.
Sachliche Zuständigkeit
. Soweit nicht anderes bestimmt ist, sind in Geschäften außer Streitsachen die Bezirksgerichte sachlich zuständig.