Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Die jährliche Jagdkartenabgabe beträgt

  1. a)

    je Landesjagdkarte für Angehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und sonstiger Vertragspartner des EWR-Abkommens

€ 27,50

  1. b)

    je Landesjagdkarte für Angehörige von Staaten, die nicht unter lit. a fallen

€ 209,00

  1. c)

    sowie je ermäßigte Jagdkarte des beeideten Jagdschutzpersonals

€ 13,00

(2) Die Jagdkartenabgabe beträgt für die Ausstellung von Jagdgastkarten

  1. a)

    mit einer dreitägigen Gültigkeitsdauer

€ 16,50

  1. b)

    sowie mit einer vierwöchigen Gültigkeitsdauer

€ 41,00

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 24/2013