Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewilligungen

Bewilligungen für die Durchführung von Maßnahmen nach diesem Gesetz können entsprechend seiner Zielsetzung () auch unter Auflagen oder Bedingungen oder befristet erteilt werden, wenn dadurch eine den Grundsätzen des entsprechende Ausübung der Berechtigung erreicht werden kann.