Beschwerde
Gegen Bescheide des Ehrengerichts können sowohl der Beschuldigte als auch der Ehrenanwalt Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschwerde
Gegen Bescheide des Ehrengerichts können sowohl der Beschuldigte als auch der Ehrenanwalt Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben.