Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erbringung von Leistungen für die Justizbetreuungsagentur

. Die Justizbetreuungsagentur ist berechtigt, sich von der Finanzprokuratur gemäß Prokuraturgesetz, StGBl. Nr. 172/1945, gegen Entgelt rechtlich beraten und vertreten zu lassen.