Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Planungs- und Berichtssystem

. Die Geschäftsführung hat für die Einrichtung eines Planungs- und Berichtssystems zu sorgen, das die Erfüllung der Berichterstattungspflichten nach den gesetzlichen Vorschriften und den Vorgaben der Bundesministerin für Justiz über die Durchführung eines Beteiligungs- und Finanzcontrollings gewährleistet.