Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft, LGBl. Nr. 100/2003, außer Kraft.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche in der Land- und Forstwirtschaft, LGBl. Nr. 100/2003, außer Kraft.