Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt Vorschriften über das Jagen

1. Unterabschnitt Jagdhaftpflichtversicherung

*)

Die Mindestversicherungssumme für die Jagdhaftpflichtversicherung wird mit 726.728 Euro festgesetzt.

*) Fassung LGBl.Nr. 60/2001