Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

*) Ersatz der Jagdschutzprüfung

Die Jagdschutzprüfung wird ersetzt durch

a) die bestandene Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst oder

b) den erfolgreichen Abschluss des Lehrberufs Berufsjäger.

*) Fassung LGBl.Nr. 55/2008