*) Ersatz der Jagdschutzprüfung
Die Jagdschutzprüfung wird ersetzt durch
a) die bestandene Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst oder
b) den erfolgreichen Abschluss des Lehrberufs Berufsjäger.
*) Fassung LGBl.Nr. 55/2008
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Ersatz der Jagdschutzprüfung
Die Jagdschutzprüfung wird ersetzt durch
a) die bestandene Staatsprüfung für den leitenden Forstdienst oder
b) den erfolgreichen Abschluss des Lehrberufs Berufsjäger.
*) Fassung LGBl.Nr. 55/2008